MITGLIED WERDEN

Folgende Personen können dem Activum e.V. beitreten:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Pensionäre/Versorgungsempfänger
  • Soldaten
  • freiwilligen Wehrdienstleistende
  • Rentner
  • Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
  • Auszubildende
  • Unterhaltsempfänger

Wir dürfen Sie ebenfalls beraten, wenn ...

  • ... Sie Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung haben.
  • ... Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen haben.
  • ... Sie sonstige Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum haben.
  • ... Sie Einnahmen gem. § 3 Nr.12 , Nr.26 und Nr.26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.

Selbstverständlich können Sie auch Mitglied bleiben, wenn für Sie nicht jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung zu erstellen ist. Dies ist der Fall, wenn Sie arbeitslos geworden sind, oder nur alle 3 Jahre zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Hierbei reduziert sich der Jahresmitgliedsbeitrag oftmals auf lediglich 30€.



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