BEITRÄGE
Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein jährlicher Beitrag erhoben. Der Beitrag ist jeweils zum 31. Januar des jeweiligen Beitragsjahres fällig. Beim Beitritt zum Verein werden eine Aufnahmegebühr von 15 EUR und der erste Jahresbeitrag erhoben. Die Kosten die Sie in die Mitgliedschaft im ACTIVUM e.V. investieren, werden zum Teil als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt.
Einnahmen von - bis: | 0,00 - 10.000,00 EUR | 10.001,00 - 25.000,00 EUR | 25.001,00 - 40.000,00 EUR | 40.001,00 - 60.000,00 EUR | 60.001,00 - 80.000,00 EUR | 80.001,00 - 100.000,00 EUR | > über 100.000,00 EUR |
Beitrag: | 50,00 EUR | 80,00 EUR | 110,00 EUR | 140,00 EUR | 170,00 EUR | 200,00 EUR | 260,00 EUR |
Einnahmen sind: Bruttoarbeitslohn, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Zahlungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Kurzarbeitergeld, Abfindungen, Auslandseinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen.
Bei Ehegatten werden die Einnahmen zusammengerechnet. Für die Ehegatten wird ein Beitrag erhoben.